P-Konto-Bescheinigung beantragen
Neu ausstellen oder erhöhen lassen. Sie reichen die Unterlagen ein, der kooperierende Rechtsanwalt prüft und stellt aus, Sie bekommen die Bescheinigung digital als PDF.
Was brauchen Sie?
Der Grundbetrag von 1.587,40 € im Monat ist auf jedem P-Konto automatisch geschützt. Für mehr brauchen Sie eine Bescheinigung.
Was trifft auf Sie zu?
Mehrere Antworten sind möglich. Für diese Punkte kann der Freibetrag erhöht werden.
Wohin schicken wir die Bescheinigung?
Die Bescheinigung kommt als PDF per E-Mail. Wir melden uns vorher kurz, falls noch ein Nachweis fehlt.
Digital als PDFAusgestellt vom RechtsanwaltPersönlich in Rüsselsheim
Häufige Fragen zur P-Konto-Bescheinigung
Wer darf eine P-Konto-Bescheinigung ausstellen?
Nach § 903 ZPO zum Beispiel Arbeitgeber, Familienkasse, Sozialleistungsträger, anerkannte Schuldnerberatungsstellen und Rechtsanwälte. Bei uns stellt der kooperierende Rechtsanwalt aus. Das Büro in Rüsselsheim nimmt Ihre Angaben und Nachweise entgegen und bereitet alles vor.
Was wird mit der Bescheinigung geschützt?
Der Grundbetrag von 1.587,40 € ist auf jedem P-Konto automatisch frei. Mit Bescheinigung kommen Erhöhungsbeträge dazu, zum Beispiel für Personen, denen Sie Unterhalt leisten, für Kindergeld und für bestimmte Sozialleistungen. Die Beträge werden jedes Jahr zum 1. Juli angepasst.
Wie schnell geht das?
Sobald alle Nachweise vorliegen, so schnell wie möglich. Die Bescheinigung kommt als PDF per E-Mail, Sie müssen nicht ins Büro kommen. Wenn Sie lieber persönlich vorbeikommen, geht das auch.
Was kostet das?
Was die Ausstellung kostet, sagen wir Ihnen vorab in Textform, bevor etwas beauftragt wird. Anerkannte Schuldnerberatungsstellen stellen die Bescheinigung kostenlos aus, haben aber oft Wartezeiten.
Ich habe noch gar kein P-Konto. Was tun?
Verlangen Sie bei Ihrer Bank die Umwandlung Ihres Girokontos in ein P-Konto. Die Bank muss das spätestens zum vierten Geschäftstag umsetzen. Erst danach lohnt sich die Bescheinigung.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Ob und in welcher Höhe ein Freibetrag bescheinigt werden kann, prüft der Rechtsanwalt anhand Ihrer Nachweise. Beträge: Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026, gültig vom 1. Juli 2026 bis 30. Juni 2027.
