Bahnhofplatz 2, 65428 Rüsselsheim · Termine 8 – 20 Uhr, auch am Wochenende. Schulden halten sich nicht an Bürozeiten. Wir auch nicht.
Soforthilfe bei Schulden

Briefe, Mahnungen, Pfändung? Termin in Rüsselsheim. Eilfälle möglichst innerhalb von 24 Stunden.

Bringen Sie alles mit, auch ungeöffnete Post. Wir sortieren mit Ihnen. Das erste Gespräch kostet nichts.

Kostenlosen Termin anfragen
  • Erstgespräch kostenlos und unverbindlich
  • Persönlich im Büro, vertraulich, ohne Vorwürfe
  • Rechtliche Schritte übernimmt ein kooperierender Rechtsanwalt, so funktioniert das
Siegel Restschuldenfrei24: Vertrauen durch Transparenz Ausgezeichnet für Vertrauen und TransparenzSchuldenhelfer Rüsselsheim trägt das Siegel des Informationsportals Restschuldenfrei24: verständlich erklärt, Kosten vorab in Textform, keine versteckten Posten.

Termin anfragen

Name und Telefonnummer genügen. Wir melden uns und machen den Termin mit Ihnen aus.

Worum geht es?Antippen, was passt. Mehrere möglich.

Wir rufen nur wegen Ihrer Terminanfrage an.

Mit dem Absenden sind Sie einverstanden, dass wir Sie wegen dieser Anfrage anrufen oder per SMS oder E-Mail kontaktieren. Ihre Angaben verwenden wir nur dafür (Datenschutzerklärung). Anfrage und Erstgespräch sind unverbindlich.

Mehr angeben, wenn Sie möchten (freiwillig)
Lieber gleich anrufen: 06142 3306284

Der erste Schritt ist gemacht,

Ihre Anfrage ist bei uns angekommen. Wir melden uns, um Ihren Termin im Büro Rüsselsheim festzulegen. Sie können auch jederzeit selbst anrufen. Heben Sie bitte jeden Brief samt Umschlag auf, das Zustelldatum steht auf dem Umschlag. Ungeöffnete Briefe bringen Sie einfach so mit, wir sortieren gemeinsam. Sonst hilfreich: Ausweis, Kontoauszüge und Einkommensnachweise.

Per WhatsApp schreiben

Dringend? Rufen Sie uns an: 06142 3306284

Wenn es Ihnen gerade sehr schlecht geht: Die Telefonseelsorge ist kostenlos und rund um die Uhr erreichbar unter 0800 111 0 111.

24 STUNDEN EXPRESS-TERMIN

Es ist eilig? Rufen Sie an.

Gerichtsvollzieher angekündigt, Konto gepfändet oder eine Frist läuft: Wir bemühen uns um einen Termin innerhalb von 24 Stunden. Das Gespräch findet im Büro in Rüsselsheim statt.

Sofortanfrage rund um die Uhr möglich, der Text ist schon vorausgefüllt, Sie tragen nur Ihren Vor- und Nachnamen ein. Wir melden uns so schnell wie möglich. Bitte schicken Sie über WhatsApp keine Unterlagen.

Kostenlose Beratungsstelle oder Termin bei uns?

Beides kann richtig sein. Entscheidend ist oft, wie schnell Sie Hilfe brauchen.

Kostenlose Schuldnerberatungsstellen

zum Beispiel bei Kommune, Caritas oder Diakonie
  • Die Beratung ist kostenlos und staatlich anerkannt.
  • Die Nachfrage ist hoch. Je nach Stelle gibt es deshalb Wartezeiten.
  • In der Wartezeit laufen Fristen, Zinsen und Mahnkosten weiter.

Schuldenhelfer in Rüsselsheim

ein privates Angebot mit Termin vor Ort
  • Sie fragen an, wir melden uns zeitnah und vereinbaren einen Termin im Büro in Rüsselsheim.
  • Wir ordnen Ihre Unterlagen und bereiten alles vor. Welche rechtlichen Schritte möglich sind, klärt ausschließlich der kooperierende Rechtsanwalt.
  • Wenn es eilig ist, bemühen wir uns um einen Express-Termin innerhalb von 24 Stunden.
  • Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.
  • Was danach an Kosten anfällt, vereinbaren wir schriftlich mit Ihnen, bevor es losgeht.

Wartezeiten sind regional verschieden und ändern sich. Wenn Sie bei einer kostenlosen Stelle schnell einen Termin bekommen und die Zeit reicht, ist das eine gute Möglichkeit. Wenn nicht, sind wir für Sie da. Und wenn Sie selbst in einer Beratungsstelle arbeiten: So können wir Sie entlasten.

Warum Schuldenhelfer in Rüsselsheim

Vor Ort, zeitnah und ohne Vorwürfe.

Eilfälle: Termin möglichst in 24 Stunden

Wenn es eilig ist, bemühen wir uns um einen Termin innerhalb von 24 Stunden. Rufen Sie an oder kreuzen Sie in der Anfrage „Es ist eilig“ an.

Termine von 8 bis 20 Uhr

Nach Absprache und je nach Situation, auch am Wochenende. Sie müssen nicht erst Urlaub nehmen. Was es kostet, steht vorher fest: Kosten und Ratenzahlung.

Persönlich, ohne Vorwürfe

Wir hören zu und urteilen nicht. Viele, die zu uns kommen, schämen sich. Das gehört dazu und spielt im Gespräch keine Rolle.

Kennen Sie das?

Viele Menschen warten lange, bevor sie sich Hilfe holen. Das ist menschlich.

„Ich habe seit drei Monaten keinen Brief mehr geöffnet.“Dann fangen wir genau dort an.
„Ich weiß nicht einmal genau, wem ich alles Geld schulde.“Dann fangen wir genau dort an.
„Ich gehe nicht mehr ans Telefon.“Dann fangen wir genau dort an.
„Ich habe bei drei Shops auf Raten gekauft und weiß nicht mehr, wann was abgebucht wird.“Dann fangen wir genau dort an.
Der Briefkasten macht Ihnen Angst, und manche Briefe öffnen Sie nicht mehr.
Ein Gerichtsvollzieher hat sich angekündigt, oder Sie haben Angst, dass er kommt.
Das Konto ist gepfändet, und Miete und Einkauf hängen daran.

Sie müssen heute nichts lösen. Nur den ersten Schritt machen. Wir fangen mit dem an, was auf dem Tisch liegt, und Sie bestimmen, wie viel Sie erzählen.

Kostenlosen Termin anfragen

Wie der Weg zur Restschuldbefreiung aussieht ↓
Was darf von meinem Lohn gepfändet werden? Zum Pfändungsrechner ↓

Was Sie heute schon tun können

Allgemeine Hinweise. Sie ersetzen keine rechtliche Prüfung Ihres Einzelfalls.

  1. Post aufheben. Werfen Sie nichts weg und behalten Sie die Umschläge. Das Datum auf dem Umschlag kann wichtig sein.
  2. Eine Tüte, mehr nicht. Sammeln Sie alles in einer Tüte oder einem Karton. Öffnen und sortieren müssen Sie nichts, das machen wir mit Ihnen.
  3. Konto gepfändet? Ihre Bank muss ein Girokonto auf Verlangen in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln. Für Kinder, Unterhalt oder Kindergeld gibt es mehr Freibetrag, mit Bescheinigung: P-Konto-Bescheinigung beantragen.
  4. Nicht unter Druck zahlen. Zahlen Sie nicht an Inkassofirmen, nur weil dort angerufen wird, und schließen Sie keine neuen Kredite ab.
  5. Termin ausmachen. Anrufen oder anfragen. Wenn es eilig ist, sagen Sie es.

Bringen Sie uns einfach den Briefstapel.

Sie müssen Ihre Schulden nicht kennen. Kommen Sie mit der Tüte oder dem Schuhkarton, so wie die Post bei Ihnen liegt. Sie müssen vorher nichts sortieren und nichts öffnen.

  1. Sie bringen alles mit. Geöffnet, ungeöffnet, durcheinander. Auch die Umschläge, denn das Datum darauf kann wichtig sein.
  2. Wir sortieren gemeinsam. Nach Absender, Datum und Art des Schreibens. Wir schauen, was eilig aussieht. Ob eine Frist noch läuft, klärt der Rechtsanwalt.
  3. Sie haben den Überblick. Wer fordert wie viel, was ist offen. Danach sehen Sie, wie es weitergehen kann.
Kostenlosen Termin anfragen

Warum jetzt und nicht erst im Januar?

Nicht die Schulden sind das Gefährliche, sondern das Warten. Fünf Dinge, die weiterlaufen, solange nichts passiert.

1

Die drei Jahre beginnen erst, wenn Sie anfangen

Die Frist bis zur Restschuldbefreiung läuft ab Eröffnung des Verfahrens durch das Gericht. Jeder Monat Warten verschiebt den Tag, an dem Sie schuldenfrei sind, um einen Monat nach hinten.

2

Fristen laufen, ob der Brief offen ist oder nicht

Beim Mahnbescheid und beim Vollstreckungsbescheid bleiben jeweils zwei Wochen. Danach darf der Gläubiger pfänden lassen, auch wenn Sie den Umschlag nie geöffnet haben.

3

Zinsen und Inkassokosten wachsen weiter

Jede Mahnung, jede Inkassostufe und jeder Monat Verzug macht die Summe größer. Was heute offen ist, ist im Frühjahr mehr.

4

Ohne P-Konto darf die Bank alles abführen

Bei einer Kontopfändung bleibt Ihnen nur mit einem Pfändungsschutzkonto ein Grundbetrag. Jeder Monat ohne Umstellung ist ein Monat ohne Schutz.

5

Termine ignorieren kann Haft bedeuten

Wegen Schulden kommt niemand ins Gefängnis. Wer aber die Vermögensauskunft beim Gerichtsvollzieher verweigert oder Geldstrafen und Bußgelder liegen lässt, dem drohen Erzwingungshaft oder Ersatzfreiheitsstrafe. Beides lässt sich abwenden, wenn Sie reagieren.

Der Schulden-Check: 15 Minuten, kostenlos, mit Ergebnis

Kein Rechtsrat, sondern eine strukturierte Bestandsaufnahme. Sie gehen mit einer Schulden-Landkarte nach Hause.

1

Wir fragen, Sie antworten

Wie viele Gläubiger? Wie hoch ungefähr? Welches Einkommen? Läuft eine Pfändung? Liegen ungeöffnete Briefe? Mehr als das brauchen wir im ersten Schritt nicht.

2

Ihre Schulden-Landkarte

Eine Seite: wer fordert was, was ist offen, was fehlt noch, was sieht eilig aus. Keine Bewertung, keine Empfehlung, nur Ordnung. Ob ein Weg für Sie passt, prüft der Rechtsanwalt.

3

Übergabe, wenn Sie wollen

Die Landkarte ist so aufgebaut, dass die Kanzlei direkt damit arbeiten kann. Sie entscheiden, ob und wann sie weitergegeben wird.

Schulden-Check anfragen

Was im Termin passiert

Sie behalten die Kontrolle. Es gibt keinen Druck und keine Vorwürfe.

Sie bestimmen das Tempo

Sie müssen nichts vorbereiten und bestimmen, wie viel Sie erzählen. Sie können jederzeit eine Pause machen oder das Gespräch beenden.

Sie dürfen jemanden mitbringen

Wenn es Ihnen leichter fällt, kommen Sie mit einer Person Ihres Vertrauens.

Vertraulich

Ohne Ihr Einverständnis erfährt niemand von Ihrem Termin, weder Arbeitgeber noch Vermieter noch Gläubiger.

Sie gehen mit einer Übersicht

Am Ende liegen Ihre Unterlagen geordnet vor, und Sie wissen, wie die nächsten Schritte organisiert werden.

Sie fragen für jemand anderen an?

Angehörige, Betreuer und Sozialarbeiter dürfen anfragen. Die betroffene Person sollte einverstanden sein. Wir besprechen mit Ihnen, wie wir sie einbinden.

Termine nach Absprache

Wir bieten Termine zwischen 8 und 20 Uhr an, nach Absprache auch am Wochenende. Schreiben Sie ins Formular, was Ihnen passt, dann suchen wir gemeinsam einen Termin.

Das sagen Menschen, die bei uns waren

Mit Einwilligung der Personen veröffentlicht, Namen gekürzt.

Einzelne Erfahrungen. Ergebnisse hängen vom Einzelfall ab und sind nicht garantiert.

Privatinsolvenz in Rüsselsheim

Restschuldbefreiung: Die drei Jahre beginnen mit dem Beschluss des Gerichts.

Restschuldbefreiung heißt: Nach einem Insolvenzverfahren entscheidet das Gericht, dass Sie die Schulden, die dann noch übrig sind, nicht mehr zahlen müssen. Nach aktueller Gesetzeslage dauert das für Verbraucher in der Regel drei Jahre. Diese drei Jahre beginnen erst, wenn das Amtsgericht das Verfahren eröffnet. Bis dahin hat die Frist nicht begonnen, und ohne Antrag gibt es keine Eröffnung. Wann Sie den ersten Schritt machen, entscheiden Sie. Je früher wir Ihre Unterlagen sehen, desto mehr Möglichkeiten gibt es.

3
Jahre statt früher sechs

Für Anträge ab dem 1. Oktober 2020 gilt die verkürzte Frist. Voraussetzung ist, dass Sie Ihre Pflichten im Verfahren erfüllen.

Termin zur Restschuldbefreiung anfragen Lieber anrufen
  1. 1

    Vorbereitung mit uns

    Wir sammeln und ordnen Ihre Unterlagen und erfassen Ihre Daten für den Rechtsanwalt.

  2. 2

    Außergerichtlicher Einigungsversuch

    Zuerst bekommen Ihre Gläubiger (die, denen Sie Geld schulden) ein Angebot zur Einigung. Das übernimmt der Rechtsanwalt. Nur wenn das scheitert, geht es zum Gericht.

  3. 3

    Antrag und Eröffnung

    Der Rechtsanwalt stellt den Antrag beim Amtsgericht (dem Insolvenzgericht). Sobald das Gericht das Verfahren per Beschluss eröffnet, beginnt die Frist.

  4. 4

    Drei Jahre ab Eröffnung

    Sie erfüllen Ihre Pflichten: arbeiten oder sich um Arbeit bemühen und dem Gericht Auskunft geben. Der pfändbare Teil Ihres Einkommens geht an einen Treuhänder, der ihn an die Gläubiger verteilt.

  5. 5

    Entscheidung des Gerichts

    Das Gericht entscheidet über die Befreiung von den verbleibenden Schulden.

Stand der Gesetzeslage: September 2026. Ob und wann eine Restschuldbefreiung erteilt wird, hängt vom Einzelfall ab. Es gibt keine Erfolgsgarantie. Nicht jede Forderung wird befreit (zum Beispiel Schulden aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen, vorsätzlich nicht gezahlter Unterhalt, Geldstrafen), nach einer früheren Restschuldbefreiung gilt eine Sperrfrist, und ein Verfahren verursacht Kosten, die bei geringem Einkommen gestundet werden können. Rechtliche Beratung und die Schritte im Verfahren erbringt ausschließlich ein kooperierender Rechtsanwalt. Wir selbst leisten keine Rechtsberatung.

Warum Post vom Gericht nicht liegen bleiben sollte

Bei Gerichtspost können Fristen laufen. Je früher der Rechtsanwalt sie sieht, desto mehr lässt sich noch klären.

Mahnbescheid: zwei Wochen

Der Mahnbescheid ist der gelbe Brief vom Amtsgericht. Gegen ihn kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Widerspruch eingelegt werden. Auch danach ist das noch möglich, solange kein Vollstreckungsbescheid ergangen ist.

Vollstreckungsbescheid: zwei Wochen

Damit darf der Gläubiger Konto oder Lohn pfänden lassen. Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung möglich. Gepfändet werden kann aber schon vorher, denn ein Vollstreckungsbescheid ist sofort vollstreckbar.

Das Zustelldatum zählt

Maßgeblich ist das Zustelldatum auf dem gelben Umschlag. Ein Brief gilt auch ungeöffnet als zugestellt, sobald er in Ihrem Briefkasten liegt. Darum: Umschlag aufheben und mitbringen.

Fristen klärt der Rechtsanwalt

Ob eine Frist noch läuft oder schon abgelaufen ist, klärt im Einzelfall der Rechtsanwalt. Bringen Sie die Post deshalb möglichst bald mit.

Pfändungsrechner: Wie viel vom Lohn darf gepfändet werden?

Geben Sie Ihr Nettoeinkommen ein. Sie sehen sofort, was nach der gesetzlichen Tabelle pfändbar ist und was Ihnen bleibt.

Netto heißt: Was nach Steuern und Sozialabgaben übrig ist. Bei den Personen zählen Kinder, Ehepartner und andere, für die Sie gesetzlich Unterhalt leisten.

Amtliche Pfändungstabelle als PDF herunterladen
Offizielle Bekanntmachung der Pfändungsfreigrenzen, gültig vom 1. Juli 2026 bis 30. Juni 2027.

Lieber Schritt für Schritt? Zum Pfändungsrechner mit Erklärung →

Unverbindliche Berechnung für Lohn und Gehalt nach § 850c ZPO. Grundlage: Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026, gültig vom 1. Juli 2026 bis 30. Juni 2027. Nicht berücksichtigt sind zum Beispiel Sozialleistungen, Pfändung wegen Unterhaltsschulden, Zulagen und Mehrarbeit, besondere Anträge beim Gericht und Kontopfändungen. Im Einzelfall kann es abweichen. Was für Sie gilt, klärt im Einzelfall der Rechtsanwalt.

So läuft es ab: einfach und persönlich

Kein Behördendeutsch. Wir gehen den Weg gemeinsam.

1

Kostenloses Erstgespräch

Sie kommen mit Ihrer Post nach Rüsselsheim. Wir hören zu, verschaffen gemeinsam mit Ihnen den Überblick über Post, Einkommen und offene Forderungen und besprechen, wie es weitergehen kann.

2

Unterlagen ordnen

Wir erfassen mit Ihnen Ihre Daten im Personalienbogen, stellen die Gläubigerpost zusammen und schauen, was noch fehlt. Nichts geht verloren.

3

24-Stunden-Unterlagenstart

Innerhalb von 24 Stunden nach vollständiger Aufnahme ist Ihre digitale Akte strukturiert und zur Weitergabe vorbereitet. Kein Versprechen auf Schuldenfreiheit, sondern eines, das wir halten können.

4

Weg mit dem Rechtsanwalt

Für den außergerichtlichen Einigungsversuch, den Antrag und das Verfahren ist ein kooperierender Rechtsanwalt zuständig. Sie wissen jederzeit, wo Ihr Fall steht.

Das Erstgespräch kostet Sie nichts.

Sie kommen, wir hören zu, wir sortieren. Erst wenn Sie danach weitermachen wollen, sagen wir Ihnen vorher, was es kostet. In Textform, ohne versteckte Posten. Ein Insolvenzverfahren verursacht eigene Kosten, die bei geringem Einkommen gestundet werden können. Auch kostenlose, staatlich anerkannte Beratungsstellen gibt es. Welche Möglichkeiten es für Sie gibt, klärt der Rechtsanwalt.

  • Erstgespräch kostenlos und unverbindlich
  • Kosten vorab in Textform, ohne versteckte Posten
  • Keine Beauftragung ohne Ihre Unterschrift

Einfach erklärt: Was bedeuten diese Wörter?

Briefe vom Gericht und von Gläubigern sind oft schwer zu verstehen. Hier steht, was die wichtigsten Begriffe heißen.

Restschuldbefreiung
Das Gericht entscheidet am Ende eines Insolvenzverfahrens, dass Sie Ihre restlichen Schulden nicht mehr zahlen müssen. Bestimmte Schulden sind ausgenommen.
Privatinsolvenz (Verbraucherinsolvenz)
Ein Verfahren beim Amtsgericht für Privatpersonen. Der pfändbare Teil Ihres Einkommens geht an einen Treuhänder, der ihn an die Gläubiger verteilt.
Gläubiger
Alle, denen Sie Geld schulden, zum Beispiel Bank, Vermieter, Inkassofirma oder Versandhandel.
Mahnbescheid (gelber Brief)
Ein Schreiben vom Amtsgericht, mit dem ein Gläubiger Geld von Ihnen verlangt. Sie können innerhalb von zwei Wochen Widerspruch einlegen.
Vollstreckungsbescheid
Er kommt nach dem Mahnbescheid, wenn kein Widerspruch eingelegt wurde. Damit darf der Gläubiger pfänden lassen.
Gerichtsvollzieher
Ein Beamter, der im Auftrag von Gläubigern Geld eintreibt, zum Beispiel durch Pfändung oder Vermögensauskunft.
Vermögensauskunft
Sie müssen dem Gerichtsvollzieher genau sagen, was Sie verdienen und besitzen. Früher hieß das eidesstattliche Versicherung. Zum Termin sollten Sie erscheinen.
Pfändung
Der Gläubiger lässt Geld oder Sachen sichern, zum Beispiel auf Ihrem Konto oder von Ihrem Lohn.
Pfändungsschutzkonto (P-Konto)
Ein Konto, auf dem ein Grundbetrag auch bei einer Pfändung frei bleibt. Ihre Bank muss ein normales Girokonto auf Ihren Wunsch umstellen.
Außergerichtlicher Einigungsversuch
Vor dem Gericht wird den Gläubigern ein Angebot zur Einigung gemacht. Erst wenn das scheitert, geht es zum Insolvenzgericht.
Treuhänder
Er sammelt während des Verfahrens den pfändbaren Teil Ihres Einkommens ein und verteilt ihn an die Gläubiger.
Erzwingungshaft
Haft, mit der ein Gericht eine Handlung durchsetzt, zum Beispiel die Vermögensauskunft beim Gerichtsvollzieher oder die Zahlung eines Bußgelds. Sie ist keine Strafe und endet, sobald Sie die Auskunft abgeben oder zahlen. Für Gläubiger, deren Forderungen in ein eröffnetes Insolvenzverfahren fallen, ist die Vermögensauskunft in der Regel nicht mehr zulässig.
Ersatzfreiheitsstrafe
Wer eine Geldstrafe aus einem Strafbefehl oder Urteil nicht zahlt, muss sie stattdessen absitzen. Das lässt sich fast immer abwenden, zum Beispiel durch Ratenzahlung oder gemeinnützige Arbeit, aber nur, wenn Sie auf die Post reagieren.
Personalienbogen
Ein Formular mit Ihren persönlichen Daten, zum Beispiel Name, Anschrift, Familienstand und Einkommen. Wir füllen es mit Ihnen gemeinsam aus.

Häufige Fragen

Ich habe viele Briefe nie geöffnet. Darf ich trotzdem kommen?

Ja, unbedingt. Bringen Sie die Post so mit, wie sie liegt, auch im Schuhkarton oder in einer Tüte, ungeöffnet und unsortiert. Wir verschaffen gemeinsam mit Ihnen den Überblick. Bitte werfen Sie nichts weg und behalten Sie auch die Umschläge. Ehrlich gesagt: Bei älterer Post können Fristen schon abgelaufen sein. Das ist kein Grund zur Panik, aber ein Grund, nicht noch länger zu warten. Ob eine Frist noch läuft, klärt der Rechtsanwalt im Einzelfall.

Was kostet ein Insolvenzverfahren insgesamt?

Ein Verfahren verursacht Kosten, zum Beispiel für Anwalt, Gericht und Treuhänder. Bei geringem Einkommen und Vermögen können die Verfahrenskosten gestundet werden. Auch Beratungshilfe kann in Betracht kommen. Was in Ihrem Fall anfällt, besprechen wir vorab. Verbindlich sagt Ihnen das der Rechtsanwalt.

Wer spricht im Termin mit mir?

Sie werden im Büro in Rüsselsheim persönlich empfangen. Wir hören zu und ordnen mit Ihnen die Unterlagen. Rechtliche Beratung und die Schritte im Verfahren erbringt ausschließlich der kooperierende Rechtsanwalt.

Ist das Erstgespräch wirklich kostenlos?

Ja. Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Kosten für eine weitere Zusammenarbeit nennen wir Ihnen vorab in Textform, bevor Sie etwas unterschreiben.

Ich schäme mich. Muss ich alles erzählen?

Sie müssen sich nicht rechtfertigen, und Sie bestimmen, wie viel Sie erzählen. Wir urteilen nicht. Wichtig ist nur, dass wir Ihre Unterlagen sehen, damit wir Ihnen helfen können.

Was kann ich sofort tun, wenn gepfändet wird oder der Gerichtsvollzieher kommt?

Rufen Sie an oder fragen Sie einen Termin an und kreuzen Sie „Es ist eilig“ an. Bis dahin: Zahlen Sie nicht unter Druck an Inkassofirmen und bevorzugen Sie keinen Gläubiger. Schließen Sie keine neuen Kredite oder Umschuldungen ab, erst recht nicht, wenn Vorkasse verlangt wird. Zur Vermögensauskunft (Sie sagen dem Gerichtsvollzieher genau, was Sie verdienen und besitzen) sollten Sie erscheinen. Ihre Bank muss ein Girokonto auf Verlangen in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto, auf dem ein Grundbetrag frei bleibt) umwandeln.

Gibt es einen Express-Termin, wenn es eilig ist?

Ja. Bei angekündigtem Gerichtsvollzieher, Pfändung oder ablaufender Frist bemühen wir uns um einen Termin innerhalb von 24 Stunden. Kreuzen Sie in der Anfrage einfach „Es ist eilig“ an oder rufen Sie an.

Was soll ich zum Termin mitbringen?

Alles, was Sie haben, auch ungeöffnet. Besonders hilfreich: Ausweis, alle Briefe von Gläubigern, Inkasso, Gericht und Gerichtsvollzieher samt Umschlägen, Kontoauszüge, Einkommensnachweise oder Bescheide (zum Beispiel Jobcenter oder Rente), Miet- und Kreditverträge. Fehlt etwas, kommen Sie trotzdem.

Weitere 15 Fragen anzeigen
Kann ich wegen Schulden ins Gefängnis kommen?

Wegen der Schulden selbst nicht. Haft droht nur, wenn Termine und Post ignoriert werden: Wer die Vermögensauskunft beim Gerichtsvollzieher verweigert, kann in Erzwingungshaft kommen. Wer eine Geldstrafe oder ein Bußgeld einfach liegen lässt, dem drohen Ersatzfreiheitsstrafe oder Erzwingungshaft. Beides lässt sich abwenden, aber nur, wenn man reagiert. Deshalb: Kein Brief vom Gericht oder vom Gerichtsvollzieher darf ungeöffnet bleiben. Bringen Sie ihn zum Termin mit. Was im Einzelfall gilt, klärt der Rechtsanwalt.

Was passiert nach meiner Anfrage?

Wir melden uns bei Ihnen und legen einen Termin im Büro Rüsselsheim fest. Das Gespräch findet persönlich vor Ort statt, nicht am Telefon. Wenn Sie lieber nur per SMS oder WhatsApp kontaktiert werden möchten, geben Sie das im Formular an.

Gibt es kostenlose Alternativen?

Ja. Staatlich anerkannte Schuldnerberatungsstellen, zum Beispiel bei Kommunen, Caritas oder Diakonie, beraten kostenlos, haben aber oft Wartezeiten. Wir sind ein privates Angebot mit Terminen in Rüsselsheim. Sie entscheiden, was für Sie passt.

Erfahren mein Arbeitgeber oder Vermieter davon?

Von uns nicht ohne Ihr Einverständnis. Bei einer Lohnpfändung oder in einem Insolvenzverfahren kann der Arbeitgeber aber über den pfändbaren Lohnanteil informiert werden. Was das im Einzelfall bedeutet, klärt der Rechtsanwalt mit Ihnen.

Was passiert mit meiner Schufa?

Ein Insolvenzverfahren wird bei Auskunfteien wie der Schufa vermerkt, aber nicht für immer. Wie lange und was das für Sie bedeutet, klärt der Rechtsanwalt im Einzelfall.

Ist ein Rechtsanwalt dabei?

Ja. Wir arbeiten mit einem kooperierenden Rechtsanwalt zusammen, der den außergerichtlichen Einigungsversuch, die Bescheinigung nach § 305 InsO und das Verfahren übernimmt. Wir erfassen Ihre Daten, ordnen die Unterlagen und bereiten alles vor; die rechtliche Prüfung macht der Anwalt nach eigener Mandatsannahme. Wer das ist und was es kostet, erfahren Sie im Gespräch, bevor Sie etwas unterschreiben.

Wie lange dauert es bis zur Restschuldbefreiung?

Nach aktueller Gesetzeslage in der Regel drei Jahre ab der Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch das Amtsgericht, sofern Sie Ihre Pflichten erfüllen. Wie lange es bis zur Eröffnung dauert, hängt vom Gericht und von der Vollständigkeit Ihrer Unterlagen ab. Garantieren können wir den Ausgang nicht, das entscheidet das Gericht.

Werden wirklich alle Schulden erlassen?

Nicht immer. Bestimmte Forderungen bleiben bestehen, zum Beispiel Schulden aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen, vorsätzlich nicht gezahlter Unterhalt sowie Geldstrafen und Bußgelder. Nach einer früheren Restschuldbefreiung gilt eine Sperrfrist von elf Jahren. Auch falsche Angaben im Verfahren können zur Versagung führen. Ob das in Ihrem Fall eine Rolle spielt, klärt der Rechtsanwalt.

Geht das auch, wenn ich selbstständig bin oder war?

Ja, aber der Ablauf kann anders sein, etwa ein Regelinsolvenzverfahren statt der Verbraucherinsolvenz. Sagen Sie das bitte im Gespräch. Welches Verfahren passt, klärt der Rechtsanwalt.

Was ist mit Wohnung, Auto und Ehepartner?

Die Insolvenz selbst ist kein Kündigungsgrund für die Wohnung, bei Mietrückständen kann der Vermieter aber kündigen. Ein Auto, das Sie zum Arbeiten brauchen, kann geschützt sein. Eine Immobilie wird in der Regel verwertet. Die Restschuldbefreiung gilt nur für den Antragsteller: Mitschuldner und Bürgen bleiben verpflichtet.

Kann ich anonym anfragen?

Für die Terminvereinbarung brauchen wir Ihren Namen und eine Telefonnummer. Alle Angaben verwenden wir nur für Ihre Anfrage. Mehr steht in der Datenschutzerklärung.

Verspricht ihr, dass ich schuldenfrei werde?

Nein. Ob und wie ein Verfahren möglich ist, hängt von Ihrer Situation und vom Gericht ab. Wir machen keine Erfolgsversprechen. Ob ein Verfahren für Sie in Frage kommt, prüft der Rechtsanwalt.

Bin ich nach der Anfrage schon gebunden?

Nein. Anfrage und Erstgespräch sind unverbindlich. Eine Beauftragung erfolgt erst, wenn Sie ausdrücklich zustimmen.

Mir geht es gerade sehr schlecht. Was kann ich tun?

Schulden können sehr belasten. Wenn Sie nicht mehr weiterwissen oder sich Gedanken machen, sich etwas anzutun, erreichen Sie die Telefonseelsorge kostenlos und rund um die Uhr unter 0800 111 0 111, auch per Chat auf telefonseelsorge.de. Sie müssen das nicht allein aushalten. In akuter Gefahr wählen Sie den Notruf 112.

Ich frage für jemand anderen an. Geht das?

Ja. Angehörige, Betreuer und Sozialarbeiter dürfen die Anfrage stellen. Sagen Sie es im Gespräch oder am Telefon. Die betroffene Person sollte damit einverstanden sein. Wir klären mit Ihnen, wie die Person eingebunden wird.

Muss ich nach Rüsselsheim kommen?

Ja, das Gespräch findet persönlich im Büro in Rüsselsheim statt. Wenn das für Sie schwierig ist, sagen Sie es im Formular oder am Telefon, dann besprechen wir, was möglich ist.

Unser Büro am Bahnhofplatz

Direkt am Bahnhof Rüsselsheim, mit Bus, Bahn und Auto gut erreichbar. Das Gespräch findet in einem ruhigen Besprechungsraum statt, ohne Wartezimmer und ohne Publikum.

Bahnhofplatz Rüsselsheim mit Bahnhofsgebäude und Taxistand
Bahnhofplatz 2, 65428 Rüsselsheim am Main
Besprechungsraum mit ovalem Tisch und Stühlen
Hier sprechen wir in Ruhe, Tür zu.

So erreichen Sie uns

Musteradresse, vor Livegang ersetzen

Schuldenhelfer Rüsselsheim

Schuldenhelfer
Bahnhofplatz 2
65428 Rüsselsheim am Main

Telefon: 06142 3306284
E-Mail: termin@schuldenhelfer-ruesselsheim.de

Termine nach Vereinbarung zwischen 08:00 und 20:00 Uhr, auch am Wochenende

Gut erreichbar aus Rüsselsheim, Raunheim, Kelsterbach, Bischofsheim, Ginsheim-Gustavsburg, Groß-Gerau und Flörsheim.

Der erste Schritt ist klein.

Die Anfrage dauert eine Minute. Das Erstgespräch in Rüsselsheim ist kostenlos und unverbindlich.

Jetzt Termin anfragen Jetzt sofort anrufen

Ratgeber: Verständlich erklärt

Rechner, Checklisten und ein Lexikon zu Pfändung, P-Konto und Privatinsolvenz finden Sie auf dem Informationsportal Restschuldenfrei24.

Zehn Antworten zu Mahnbescheid, Pfändung, Inkasso und Privatinsolvenz. Allgemeine Information, ohne Fachchinesisch.

Termin anfragenTermin