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Anwaltliche Begleitung

Wir bereiten vor. Der Rechtsanwalt berät.

Schuldenhelfer Rüsselsheim arbeitet mit einem kooperierenden Rechtsanwalt zusammen. Sie müssen keinen Anwalt suchen, keine Kanzlei abtelefonieren und niemandem Ihre Lage zweimal erklären. Wir nehmen auf, ordnen und bereiten vor; die rechtliche Seite übernimmt der Anwalt.

Wer macht was

Schuldenhelfer Rüsselsheim

Persönliches Erstgespräch im Büro. Aufnahme Ihrer Situation, Sichtung und Ordnung der Unterlagen, auch ungeöffneter Post. Vollständige Gläubigerübersicht. Vorbereitung aller Unterlagen und organisatorische Begleitung bis zum Ende des Verfahrens.

Kooperierender Rechtsanwalt

Rechtliche Prüfung Ihres Falls, Beratung, welcher Weg passt, außergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern, Bescheinigung nach § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO, Antrag und Vertretung im Verbraucher- oder Regelinsolvenzverfahren, Prüfung und Ausstellung von P-Konto-Bescheinigungen.

Rechtsberatung und rechtliche Vertretung übernimmt ausschließlich der kooperierende Rechtsanwalt, nach eigener Mandatsannahme. Schuldenhelfer Rüsselsheim erbringt keine Rechtsdienstleistungen im Sinne des RDG.

So läuft es ab

  1. Wir erfassen. Situation, Unterlagen, Gläubiger, Einkommen. Sie bringen mit, was da ist; den Rest besorgen wir gemeinsam.
  2. Der Anwalt prüft und berät. Persönlich, dort, wo es rechtlich darauf ankommt: Welcher Weg ist möglich, was ist eilig, was bleibt bestehen.
  3. Wir begleiten organisatorisch. Wir halten die Unterlagen vollständig, erinnern an die vom Rechtsanwalt gesetzten Abgabetermine und leiten Ihre Fragen an ihn weiter, bis das Verfahren eröffnet und die Restschuldbefreiung erteilt ist.

Die Bescheinigung nach § 305 InsO

Bevor ein Verbraucherinsolvenzverfahren beantragt werden kann, muss ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern unternommen worden sein. Dass er gescheitert ist, bescheinigt eine geeignete Person oder Stelle. Rechtsanwälte sind geeignete Personen im Sinne des Gesetzes. Bei uns stellt der kooperierende Rechtsanwalt diese Bescheinigung aus, auf Grundlage seiner persönlichen Beratung und der Unterlagen, die wir mit Ihnen vorbereitet haben.

Kosten

Das Erstgespräch bei uns ist kostenlos. Was eine Zusammenarbeit kostet, hängt vom Weg ab, der für Sie passt. Wir nennen Ihnen alle Kosten vorab in Textform, bevor Sie etwas unterschreiben. Mehr dazu unter Kosten und Ratenzahlung.

Wer der kooperierende Rechtsanwalt ist, erfahren Sie im Gespräch. Ein Mandat kommt erst zustande, wenn Sie ihn ausdrücklich beauftragen.

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