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Kosten und Ratenzahlung

Erst wissen, was es kostet. Dann entscheiden.

Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Alles Weitere nennen wir Ihnen vorab in Textform, bevor Sie etwas unterschreiben. Keine Vorkasse, keine versteckten Posten.

Was kostenlos ist

Das Erstgespräch

Persönlich im Büro in Rüsselsheim. Wir sichten Ihre Unterlagen, Sie bekommen einen ersten Überblick. Auch wenn Sie danach nichts weiter machen, kostet es nichts.

Die Rechner

Pfändungsrechner und Informationen zum P-Konto: kostenlos auf dieser Seite, ohne Anmeldung.

Was Kosten verursachen kann

Wenn Sie uns nach dem Erstgespräch beauftragen, fallen Kosten für die Aufnahme, Ordnung und Vorbereitung Ihrer Unterlagen an. Die anwaltliche Beratung und Vertretung rechnet der Rechtsanwalt gesondert und direkt mit Ihnen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab. Im Insolvenzverfahren kommen Gerichts- und Treuhänderkosten hinzu.

Ratenzahlung

Wer Schulden hat, hat selten Geld übrig. Deshalb können Sie unseren Festpreis in monatlichen Raten zahlen. Höhe und Anzahl der Raten vereinbaren wir vor Beginn schriftlich; sie stehen fest und ändern sich nicht.

Wenn das Geld nicht reicht

Wir machen keine Erfolgsversprechen. Ob und wie ein Verfahren möglich ist, prüft ein Rechtsanwalt.

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