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Inkasso-Schreiben erhalten: Ruhe bewahren und prüfen

Stand: Oktober 2026 · Allgemeine Information

Inkasso-Briefe klingen oft bedrohlich. Ein Inkassounternehmen ist aber kein Gericht und kann nicht selbst pfänden. Trotzdem sollten Sie die Post nicht ignorieren.

Was Inkasso darf und nicht darf

Ein Inkassounternehmen darf Forderungen für andere einziehen und Sie zur Zahlung auffordern. Pfänden darf es nicht. Dafür braucht ein Gläubiger einen Vollstreckungstitel und einen Gerichtsvollzieher oder ein Gericht.

Was im Schreiben stehen muss

Inkassounternehmen müssen unter anderem nennen, für wen sie handeln, woraus die Forderung entsteht und wie hoch sie ist, aufgeschlüsselt nach Hauptforderung, Zinsen und Kosten (§ 13a RDG). Fehlen diese Angaben, lohnt sich die Nachfrage.

Prüfen statt blind zahlen

Wichtig: Reagieren Sie auf Briefe, aber unterschreiben oder zahlen Sie nichts, ohne die Forderung zu prüfen.

Was Sie tun können

Legen Sie alle Briefe zu dieser Forderung zusammen und bringen Sie sie zum Termin mit. Dann lässt sich klären, was zu tun ist. Die rechtliche Einschätzung gibt der Rechtsanwalt.

Sie möchten das in Ruhe besprechen?

Das Erstgespräch ist kostenlos und persönlich in Rüsselsheim. Termine von 8 bis 20 Uhr, nach Absprache auch am Wochenende.

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Dieser Text ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Ob und wie die Regeln in Ihrem Fall gelten, kann nur ein Rechtsanwalt prüfen. Die Geschäftsstelle bereitet Ihre Unterlagen vor und organisiert den Ablauf.

Weiterführend: Rechner, Checklisten und Lexikon auf dem Informationsportal Restschuldenfrei24.