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Mahnbescheid erhalten: Was Sie jetzt tun können

Stand: Oktober 2026 · Allgemeine Information

Ein Mahnbescheid ist ein gelber Brief vom Amtsgericht. Darin verlangt ein Gläubiger Geld von Ihnen. Das Gericht prüft dabei nicht, ob die Forderung stimmt. Genau deshalb ist die Frist so wichtig.

Die wichtigste Frist: zwei Wochen

Gegen einen Mahnbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Widerspruch einlegen (§ 692 ZPO). Das Datum der Zustellung steht auf dem Umschlag. Heben Sie ihn deshalb immer auf.

Ein Widerspruch braucht keine Begründung. Dem Mahnbescheid liegt in der Regel ein Formular bei.

Was passiert, wenn Sie nichts tun

Läuft die Frist ab, kann der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Das ist der nächste Schritt, und er ist sofort vollstreckbar. Dann kann zum Beispiel das Konto oder der Lohn gepfändet werden.

Auch später ist noch etwas möglich

Ein Widerspruch nach Ablauf der zwei Wochen wird noch berücksichtigt, solange der Vollstreckungsbescheid noch nicht verfügt ist (§ 694 ZPO). Darauf sollten Sie sich nicht verlassen. Handeln Sie so früh wie möglich.

Was Sie jetzt tun können

Ob ein Widerspruch sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab. Das beurteilt ein Rechtsanwalt.

Sie möchten das in Ruhe besprechen?

Das Erstgespräch ist kostenlos und persönlich in Rüsselsheim. Termine von 8 bis 20 Uhr, nach Absprache auch am Wochenende.

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Dieser Text ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Ob und wie die Regeln in Ihrem Fall gelten, kann nur ein Rechtsanwalt prüfen. Die Geschäftsstelle bereitet Ihre Unterlagen vor und organisiert den Ablauf.

Weiterführend: Rechner, Checklisten und Lexikon auf dem Informationsportal Restschuldenfrei24.