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Kontopfändung und P-Konto: So schützen Sie Ihr Guthaben

Stand: Oktober 2026 · Allgemeine Information

Wenn Ihr Konto gepfändet wird, ist oft das ganze Guthaben gesperrt. Mit einem Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto, bleibt ein Teil Ihres Geldes frei.

Was bei einer Kontopfändung passiert

Die Bank sperrt das Guthaben. An den Gläubiger darf sie frühestens vier Wochen nach Zustellung auszahlen (§ 835 ZPO). In dieser Zeit können Sie handeln.

Das Pfändungsschutzkonto (§ 850k ZPO)

Ein P-Konto schützt monatlich einen Grundbetrag. Er beträgt derzeit 1.587,40 Euro (gültig vom 1. Juli 2026 bis 30. Juni 2027). Dieser Betrag steht Ihnen zur Verfügung, auch wenn das Konto gepfändet ist.

Wer Unterhalt zahlt oder bestimmte Leistungen bezieht, kann mit einer Bescheinigung einen höheren Schutz bekommen.

P-Konto-Bescheinigung online beantragen, digital als PDF

Konto umwandeln

Sie können Ihr Girokonto jederzeit in ein P-Konto umwandeln lassen. Die Bank muss das spätestens zum vierten Geschäftstag nach Ihrer Erklärung umsetzen. Sie brauchen dafür nur eine kurze schriftliche Erklärung.

Gut zu wissen

Wenn Ihr Konto gepfändet ist, ist Eile geboten. Rufen Sie an oder nutzen Sie die Sofortanfrage.

Sie möchten das in Ruhe besprechen?

Das Erstgespräch ist kostenlos und persönlich in Rüsselsheim. Termine von 8 bis 20 Uhr, nach Absprache auch am Wochenende.

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Dieser Text ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Ob und wie die Regeln in Ihrem Fall gelten, kann nur ein Rechtsanwalt prüfen. Die Geschäftsstelle bereitet Ihre Unterlagen vor und organisiert den Ablauf.

Weiterführend: Rechner, Checklisten und Lexikon auf dem Informationsportal Restschuldenfrei24.