Kontopfändung und P-Konto: So schützen Sie Ihr Guthaben
Wenn Ihr Konto gepfändet wird, ist oft das ganze Guthaben gesperrt. Mit einem Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto, bleibt ein Teil Ihres Geldes frei.
Was bei einer Kontopfändung passiert
Die Bank sperrt das Guthaben. An den Gläubiger darf sie frühestens vier Wochen nach Zustellung auszahlen (§ 835 ZPO). In dieser Zeit können Sie handeln.
Das Pfändungsschutzkonto (§ 850k ZPO)
Ein P-Konto schützt monatlich einen Grundbetrag. Er beträgt derzeit 1.587,40 Euro (gültig vom 1. Juli 2026 bis 30. Juni 2027). Dieser Betrag steht Ihnen zur Verfügung, auch wenn das Konto gepfändet ist.
Wer Unterhalt zahlt oder bestimmte Leistungen bezieht, kann mit einer Bescheinigung einen höheren Schutz bekommen.
P-Konto-Bescheinigung online beantragen, digital als PDF
Konto umwandeln
Sie können Ihr Girokonto jederzeit in ein P-Konto umwandeln lassen. Die Bank muss das spätestens zum vierten Geschäftstag nach Ihrer Erklärung umsetzen. Sie brauchen dafür nur eine kurze schriftliche Erklärung.
Gut zu wissen
- Nicht verbrauchtes Guthaben wird in den Folgemonat übertragen.
- Jeder darf nur ein P-Konto führen.
- Eine Bescheinigung für höheren Schutz stellen zum Beispiel der Arbeitgeber, die Familienkasse, ein Sozialleistungsträger oder eine geeignete Stelle aus. Sie legen sie der Bank vor.
Wenn Ihr Konto gepfändet ist, ist Eile geboten. Rufen Sie an oder nutzen Sie die Sofortanfrage.
Sie möchten das in Ruhe besprechen?
Das Erstgespräch ist kostenlos und persönlich in Rüsselsheim. Termine von 8 bis 20 Uhr, nach Absprache auch am Wochenende.
Termin anfragenKontakt und TelefonDieser Text ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Ob und wie die Regeln in Ihrem Fall gelten, kann nur ein Rechtsanwalt prüfen. Die Geschäftsstelle bereitet Ihre Unterlagen vor und organisiert den Ablauf.
