Vollstreckungsbescheid: Was jetzt gilt und welche Frist läuft
Der Vollstreckungsbescheid kommt, wenn auf einen Mahnbescheid keine Reaktion erfolgte. Er ist ernster als der Mahnbescheid, denn der Gläubiger darf damit vollstrecken lassen.
Was der Vollstreckungsbescheid bedeutet
Er ist ein sogenannter Vollstreckungstitel. Mit ihm kann der Gläubiger einen Gerichtsvollzieher beauftragen oder Konto und Lohn pfänden lassen. Das ist schon vor Ablauf der Einspruchsfrist möglich, denn der Bescheid ist sofort vollstreckbar.
Die Frist: zwei Wochen für den Einspruch
Gegen einen Vollstreckungsbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen (§ 700, § 339 ZPO). Das Zustelldatum steht auf dem Umschlag. Heben Sie ihn auf.
Wenn der Einspruch rechtzeitig eingeht, geht das Verfahren weiter. Das heißt nicht, dass die Forderung damit erledigt wäre.
Wie lange die Forderung gilt
Eine Forderung mit Titel verjährt erst nach 30 Jahren (§ 197 BGB). Wer nichts unternimmt, trägt sie sehr lange mit sich, samt Zinsen und Kosten.
Nächste Schritte
- Zustelldatum notieren und den Umschlag aufheben.
- Alle Briefe zu dieser Forderung zusammenlegen.
- Sofort einen Termin ausmachen. Die Frist ist kurz.
- Prüfen lassen, welche Wege es gibt: Einspruch, Zahlungsvereinbarung oder Entschuldungsverfahren.
Die rechtliche Prüfung übernimmt ein Rechtsanwalt.
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Das Erstgespräch ist kostenlos und persönlich in Rüsselsheim. Termine von 8 bis 20 Uhr, nach Absprache auch am Wochenende.
Termin anfragenKontakt und TelefonDieser Text ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Ob und wie die Regeln in Ihrem Fall gelten, kann nur ein Rechtsanwalt prüfen. Die Geschäftsstelle bereitet Ihre Unterlagen vor und organisiert den Ablauf.
