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Lohnpfändung: Wie viel Geld bleibt Ihnen?

Stand: Oktober 2026 · Allgemeine Information

Bei einer Lohnpfändung behält der Arbeitgeber den pfändbaren Teil Ihres Einkommens ein und überweist ihn an den Gläubiger. Der Rest bleibt bei Ihnen.

Was geschützt ist

Das Gesetz legt fest, wie viel vom Nettoeinkommen frei bleibt (§ 850c ZPO). Die Beträge stehen in einer Tabelle, die regelmäßig angepasst wird. Aktuell gilt die Tabelle vom 1. Juli 2026 bis zum 30. Juni 2027.

Unterhaltspflichten erhöhen den freien Betrag

Wer Unterhalt leistet, zum Beispiel für Kinder oder den Ehepartner, behält mehr vom Einkommen. Der Arbeitgeber muss wissen, für wie viele Personen Sie Unterhalt zahlen.

Sonderfälle

Manche Einkommensteile sind besonders geschützt. Zum Beispiel ist Weihnachtsgeld bis zur Hälfte des monatlichen Einkommens unpfändbar, höchstens bis zur Hälfte des monatlichen Pfändungsfreibetrags nach § 850c ZPO (§ 850a Nr. 4 ZPO).

Selbst nachrechnen

Auf unserer Startseite finden Sie einen Pfändungsrechner. Sie geben Ihr Nettoeinkommen und die Zahl der Unterhaltspflichten ein und sehen, was nach der Tabelle pfändbar ist. Das ersetzt keine Prüfung im Einzelfall.

Zum Pfändungsrechner

Sie möchten das in Ruhe besprechen?

Das Erstgespräch ist kostenlos und persönlich in Rüsselsheim. Termine von 8 bis 20 Uhr, nach Absprache auch am Wochenende.

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Dieser Text ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Ob und wie die Regeln in Ihrem Fall gelten, kann nur ein Rechtsanwalt prüfen. Die Geschäftsstelle bereitet Ihre Unterlagen vor und organisiert den Ablauf.

Weiterführend: Rechner, Checklisten und Lexikon auf dem Informationsportal Restschuldenfrei24.