Lohnpfändung: Wie viel Geld bleibt Ihnen?
Bei einer Lohnpfändung behält der Arbeitgeber den pfändbaren Teil Ihres Einkommens ein und überweist ihn an den Gläubiger. Der Rest bleibt bei Ihnen.
Was geschützt ist
Das Gesetz legt fest, wie viel vom Nettoeinkommen frei bleibt (§ 850c ZPO). Die Beträge stehen in einer Tabelle, die regelmäßig angepasst wird. Aktuell gilt die Tabelle vom 1. Juli 2026 bis zum 30. Juni 2027.
Unterhaltspflichten erhöhen den freien Betrag
Wer Unterhalt leistet, zum Beispiel für Kinder oder den Ehepartner, behält mehr vom Einkommen. Der Arbeitgeber muss wissen, für wie viele Personen Sie Unterhalt zahlen.
Sonderfälle
Manche Einkommensteile sind besonders geschützt. Zum Beispiel ist Weihnachtsgeld bis zur Hälfte des monatlichen Einkommens unpfändbar, höchstens bis zur Hälfte des monatlichen Pfändungsfreibetrags nach § 850c ZPO (§ 850a Nr. 4 ZPO).
Selbst nachrechnen
Auf unserer Startseite finden Sie einen Pfändungsrechner. Sie geben Ihr Nettoeinkommen und die Zahl der Unterhaltspflichten ein und sehen, was nach der Tabelle pfändbar ist. Das ersetzt keine Prüfung im Einzelfall.
Sie möchten das in Ruhe besprechen?
Das Erstgespräch ist kostenlos und persönlich in Rüsselsheim. Termine von 8 bis 20 Uhr, nach Absprache auch am Wochenende.
Termin anfragenKontakt und TelefonDieser Text ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Ob und wie die Regeln in Ihrem Fall gelten, kann nur ein Rechtsanwalt prüfen. Die Geschäftsstelle bereitet Ihre Unterlagen vor und organisiert den Ablauf.
