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Privatinsolvenz: So läuft das Verfahren ab

Stand: Oktober 2026 · Allgemeine Information

Die Privatinsolvenz, fachlich Verbraucherinsolvenz, ist ein gesetzlich geregelter Weg aus der Überschuldung. Sie läuft in klaren Schritten ab.

Schritt 1: Überblick und Unterlagen

Am Anfang steht eine vollständige Liste der Gläubiger und der Forderungen sowie Ihre persönlichen und finanziellen Angaben. Je vollständiger die Unterlagen, desto schneller geht es voran.

Schritt 2: Einigungsversuch mit den Gläubigern

In der Regel ist vor dem Antrag ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern nötig. Eine geeignete Stelle oder ein Rechtsanwalt bescheinigt, dass er erfolglos war (§ 305 InsO).

Schritt 3: Antrag beim Insolvenzgericht

Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens und auf Restschuldbefreiung geht an das zuständige Amtsgericht. Das Gericht prüft ihn und eröffnet das Verfahren, wenn die Voraussetzungen vorliegen.

Schritt 4: Eröffnetes Verfahren

Mit der Eröffnung sind Einzelvollstreckungen der Gläubiger grundsätzlich nicht mehr zulässig (§ 89 InsO). Ein Insolvenzverwalter oder Treuhänder wird bestellt. Ihr pfändbares Einkommen geht an ihn und wird an die Gläubiger verteilt.

Und die Kosten?

Wer die Verfahrenskosten nicht aufbringen kann, kann sie stunden lassen (§ 4a InsO). Ob das bei Ihnen möglich ist, prüft das Gericht.

Danach: Restschuldbefreiung

Am Ende kann die Restschuldbefreiung stehen. Mehr dazu im Artikel „Restschuldbefreiung in drei Jahren“.

Sie möchten das in Ruhe besprechen?

Das Erstgespräch ist kostenlos und persönlich in Rüsselsheim. Termine von 8 bis 20 Uhr, nach Absprache auch am Wochenende.

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Dieser Text ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Ob und wie die Regeln in Ihrem Fall gelten, kann nur ein Rechtsanwalt prüfen. Die Geschäftsstelle bereitet Ihre Unterlagen vor und organisiert den Ablauf.

Weiterführend: Rechner, Checklisten und Lexikon auf dem Informationsportal Restschuldenfrei24.