Restschuldbefreiung in drei Jahren: Was das bedeutet
Die Restschuldbefreiung ist das Ziel der Privatinsolvenz: Nach einer festgelegten Zeit sind Sie von den meisten Schulden befreit. Seit der Reform 2020 dauert sie drei Jahre.
Drei Jahre
Die Frist beginnt mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens und beträgt drei Jahre (§ 287 InsO). Das Gericht entscheidet am Ende, ob die Restschuldbefreiung erteilt wird.
Ihre Pflichten in dieser Zeit
- Eine angemessene Arbeit ausüben oder sich ernsthaft darum bemühen.
- Den pfändbaren Teil des Einkommens abgeben.
- Dem Gericht und dem Verwalter Auskunft geben und Wohnsitz- oder Arbeitgeberwechsel melden.
- Keine einzelnen Gläubiger bevorzugen.
Was nicht befreit wird
Nicht jede Forderung entfällt. Ausgenommen sind unter anderem Schulden aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen, Geldstrafen und bestimmte Steuerschulden (§ 302 InsO). Wer die Pflichten verletzt, kann die Restschuldbefreiung verlieren.
Kein Automatismus
Es gibt keine Erfolgsgarantie. Ob die Restschuldbefreiung erteilt wird, entscheidet das Gericht im Einzelfall. Auch wiederholte Verfahren sind beschränkt: Nach einer erteilten Restschuldbefreiung gilt eine Sperrfrist von elf Jahren (§ 287a InsO).
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Termin anfragenKontakt und TelefonDieser Text ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Ob und wie die Regeln in Ihrem Fall gelten, kann nur ein Rechtsanwalt prüfen. Die Geschäftsstelle bereitet Ihre Unterlagen vor und organisiert den Ablauf.
